In der heutigen Zeit sind wirtschaftliche Zusammenhänge ohne das Informationstechnologieumfeld nicht mehr denkbar.
Wir beraten IT-Unternehmen sowie Softwareentwickler im Vertragsrecht der Informationstechnologien einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB und vertreten diese vor Gericht.
Wir sind unter anderem in folgenden Bereichen tätig:
- Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Hard- und Softwareüberlassungsverträgen und von Lizenzverträgen sowie von AGB
- Rechtliche Überprüfung von Webauftritten im Internet
- Prüfung IT-rechtlicher Aspekte bei M&A-Transaktionen